für den Hotelaufnahmevertrag des Hotels Annaberg
Pfalz-Hotel-TM UG (haftungsbeschränkt) · Annabergstraße 1 · 67098 Bad Dürkheim · Stand: Oktober 2026
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Annaberg, Pfalz-Hotel-TM UG (haftungsbeschränkt), Annabergstraße 1, 67098 Bad Dürkheim, gegenüber dem Gast.
- Geschäftsbedingungen des Gastes oder eines Bestellers finden nur Anwendung, wenn das Hotel ihrer Geltung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
II. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Gastes durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung in Textform, durch Bereitstellung des gebuchten Zimmers oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
- Vertragspartner sind die Pfalz-Hotel-TM UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter Hotel Annaberg, und der Gast. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet dieser Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung oder Kostenübernahme vorliegt.
- Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Kinderkonditionen
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist. Das Hotel liegt auf Kallstadter Gemarkung (Ortsgemeinde Kallstadt, Verbandsgemeinde Freinsheim). Derzeit wird keine kommunale Kurtaxe erhoben. Etwaige künftig gesetzlich oder kommunal geschuldete Abgaben, die nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind, können zusätzlich berechnet werden.
- Führen vom Gast nach Vertragsschluss gewünschte und vom Hotel bestätigte Änderungen des Leistungsumfangs, der Zimmeranzahl, der Aufenthaltsdauer oder der Gästezahl zu einer Änderung der vereinbarten Leistungen, wird der Gesamtpreis auf Grundlage der geänderten Leistungen entsprechend neu berechnet.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel in Textform vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen; gegenüber Unternehmern bleibt die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
- Bei Standard-Einzelbuchungen wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt; die Abrechnung erfolgt vor Ort bzw. die Buchung wird durch Angabe gültiger Zahlungsdaten garantiert. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Anzahlung oder Kreditkartengarantie) zu verlangen, insbesondere bei Gruppenbuchungen, Veranstaltungsvereinbarungen, längeren Aufenthalten, Saisonzeiten oder erhöhtem Ausfallrisiko.
- Kinder- und Aufbettungskonditionen:
- Übernachtung: Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 10 Jahren übernachten im Bett der Eltern kostenfrei. Ab 11 Jahren bzw. bei Inanspruchnahme eines Zustellbettes wird der reguläre Preis (Vollzahler) berechnet.
- Frühstück: Das Frühstück ist für Kinder von 0 bis 6 Jahren kostenfrei. Für Kinder von 7 bis einschließlich 12 Jahren werden 50 % des regulären Frühstückspreises berechnet. Ab 13 Jahren gilt der reguläre Frühstückspreis für Vollzahler.
- Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
- Bei Standardbuchungen ist ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (in Textform eingehend beim Hotel) möglich.
- Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung (No-Show) behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Das Hotel pauschaliert den Schaden wie folgt:
- 90 % des vereinbarten Preises für Übernachtung (mit oder ohne Frühstück)
- 70 % des vereinbarten Preises bei Halbpension
- 60 % des vereinbarten Preises bei Vollpension oder Pauschalarrangements
- Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Für Buchungen mit gesondert vereinbarten Stornierungsfristen, nicht erstattbaren Raten (Non-Refundable Rates), Aktionsraten, Gruppen- oder Veranstaltungsvereinbarungen gelten vorrangig die jeweils individuell in Textform bestätigten Bedingungen.
V. Rücktritt des Hotels
- Wird eine nach Abschnitt III verlangte oder vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Identität des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts) gebucht wurden;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
- die Inanspruchnahme der Leistungen den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Gästen oder Beschäftigten oder wesentliche berechtigte Interessen des Hotels konkret gefährdet;
- der Zweck bzw. Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.
- Das Hotel wird den Gast über die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform informieren. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
- Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sofern keine spätere Anreise ausdrücklich vereinbart oder die Buchung garantiert ist, sind gebuchte Zimmer bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Danach kann das Hotel das Zimmer anderweitig vergeben.
- Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 100 % des für die betreffende Folgenacht gültigen Zimmerpreises der gebuchten Zimmerkategorie berechnen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
- Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf, wird das Hotel auf unverzügliche Anzeige des Gastes bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Gast schuldhaft die Anzeige, kann dies Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausschließen oder mindern.
- Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
- Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Für Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen des § 702 BGB. Die besondere Gastwirtshaftung erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf in Fahrzeugen belassene Sachen und auf lebende Tiere.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelgelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht.
- Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit zwingende gesetzliche Regelungen keine abweichenden Fristen vorsehen.
VIII. Hausordnung, Nichtrauchen und besondere Nutzung
- Der Gast hat die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen sowie berechtigte Hinweise des Hotels zu beachten. Das Hotel kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen vom Hausrecht Gebrauch machen.
- Sämtliche Zimmer und Innenbereiche sind Nichtraucherbereiche. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel eine Sonderreinigungsgebühr sowie etwaige Ausfallkosten in Rechnung stellen.
- Foto-, Film-, gewerbliche oder sonstige nicht übliche Nutzungen der Zimmer und Hotelbereiche bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
IX. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Dürkheim. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Bad Dürkheim. Das Hotel bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes geltend zu machen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Die Pfalz-Hotel-TM UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026
